Düsseldorfer Entscheidungsnummer: 3019
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 4. Juni 2020 2020, Az. 4b O 59/13
- I. Die Klägerin wird mit den Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen der Verletzung des europäischen Patents 2 427 XXX B1 abgewiesen.
- II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
- III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Streitwert:
2.000.000,00 EUR, wovon 200.000,00 EUR auf die gesamtschuldnerische Pflicht zur Schadensersatzleistung entfallen