4b O 60/18 – Verzichtsurteil

Düsseldorfer Entscheidungsnummer: 3019

Landgericht Düsseldorf

Urteil vom 4. Juni 2020 2020, Az. 4b O 59/13

  1. I. Die Klägerin wird mit den Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen der Verletzung des europäischen Patents 2 427 XXX B1 abgewiesen.
  2. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
  3. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Streitwert:
    2.000.000,00 EUR, wovon 200.000,00 EUR auf die gesamtschuldnerische Pflicht zur Schadensersatzleistung entfallen

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