Zitierhinweise

Jede Entscheidung hat eine fest zugewiesene Nummer und kann damit zitiert werden.
Es ist unter „Suche“ unter dem Punkt „Entscheidungsnummer“ möglich, die Entscheidungen direkt nach Nummer zu suchen.

Seit Januar 2018 werden die Entscheidungen von der Redaktion außerdem mit fest zugewiesen Randnummern versehen. Sie können die Entscheidungen von „D-Prax“ damit noch einfacher und genauer zitieren.

Bitte beachten Sie beim Zitieren, dass es sich bei diesen Randnummern nicht um amtlich vergebene Randnummern handelt. In anderen Publikationen verwendete Randnummern können aus diesem Grund von den hier verwendeten abweichen.

Zitiervorschlag:

Düsseldorfer Entscheidungen Nr. 520 (www.d-prax.de) beziehungsweise Düsseldorfer Entscheidungen Nr. 2706 Rn. 20 (www.d-prax.de)

oder:

Düsseldorfer Entscheidungen Nr. 520 – Aufzugssysteme (www.d-prax.de) beziehungsweise Düsseldorfer Entscheidungen Nr. 2706 Rn. 20 – Mehrzonen-Matratze (www.d-prax.de)

 

Wenn die Entscheidung direkt verlinkt wird, ist die nachfolgende Angabe der Website (www.d-prax.de) entbehrlich:

Düsseldorfer Entscheidungen Nr. 2706 Rn. 20 – Mehrzonen-Matratze

 

Düsseldorfer LG-Entscheidungen von 1996 bis 2000 können wie folgt zitiert werden:

Düsseldorfer Entscheidungen Jahr, Band, Seite (www.d-prax.de)