Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 28. November 2013, Az. 4c O 16/13
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Rechtsmittelinstanz: 2 U 91/13