Düsseldorfer Entscheidungsnummer: 2742
Landgericht Düsseldorf
Urteil vom 20. Dezember 2017, Az. 4c O 48/15
- I.
Die Klage wird abgewiesen. - II.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. - III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. - Von der Darstellung eines Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313b ZPO abgesehen.
- Die Kostenentscheidung beruht § 91 Abs. 1 ZPO.
- Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 Nr. 1 ZPO.
- Der Streitwert beträgt 30.000.000,- €.