4c O 48/15

Düsseldorfer Entscheidungsnummer: 2742

Landgericht Düsseldorf

Urteil vom 20. Dezember 2017, Az. 4c O 48/15

  1. I.
    Die Klage wird abgewiesen.
  2. II.
    Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
  3. III.
    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  4. Von der Darstellung eines Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313b ZPO abgesehen.
  5. Die Kostenentscheidung beruht § 91 Abs. 1 ZPO.
  6. Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 Nr. 1 ZPO.
  7. Der Streitwert beträgt 30.000.000,- €.

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