4a O 256/08 – Verzichtsurteil

Düsseldorfer Entscheidung Nr.:  1917

Landgericht Düsseldorf
Verzichtsurteil vom 26. Juli 2012, Az. 4a O 256/08

Die Klägerin wird mit den mit der Klage vom 21. Oktober 2008 geltend gemachten Ansprüchen in der Fassung des Schriftsatzes vom 18. Januar 2010 abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebeninterventionen werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gesamtstreitwert: 5.000.000 EUR

Davon entfallen
auf die Beklagte zu 1): 3.000.000,00 EUR
auf die Beklagte zu 2): 2.000.000,00 EUR

Da die Streithelferinnen lediglich auf Seiten der Beklagten zu 1) dem Rechtsstreit beigetreten sind, beträgt der Streitwert im Hinblick auf die Streithelferinnen jeweils 3.000.000,00 EUR. Im Übrigen wurden keine Teilstreitwerte für die jeweiligen Streithelferinnen festgesetzt. Die Kammer macht sich insofern die Begründung des OLG Düsseldorf in dem Beschluss vom 12.09.2011 (2 W 35/11) zu eigen.