Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 1832
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 24. November 2011, Az. I-2 U 55/11
Vorinstanz: 4b O 84/11
I.
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 27. Mai 2011 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Verfügungsbeklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.