4a O 481/04 – Verzichtsurteil

Düsseldorfer Entscheidung Nr.: 2360

Landgericht Düsseldorf
Verzichtsurteil vom 27. November 2014, Az. 4a O 481/04

I. Die Klägerin wird mit ihren im vorliegenden Klageverfahren geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassung, Rechnungslegung und Schadensersatz wegen Verletzung des europäischen Patents EP 0 892 XXX B1 abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden einschließlich der Kosten der Nebenintervention der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert wird auf 5.000.000,– EUR festgesetzt.