{"id":940,"date":"2001-12-20T17:00:42","date_gmt":"2001-12-20T17:00:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www3.hhu.de\/duesseldorfer-archiv\/?p=940"},"modified":"2016-04-21T09:01:03","modified_gmt":"2016-04-21T09:01:03","slug":"4a-o-88000-trocknungsvorrichtung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/d-prax.de\/?p=940","title":{"rendered":"4a O 880\/00 &#8211; Trocknungsvorrichtung"},"content":{"rendered":"<div class=\"field field-type-text field-field-nummer\">\n<div class=\"field-items\">\n<div class=\"field-item odd\">\n<div class=\"field-label-inline-first\"><strong>D\u00fcsseldorfer Entscheidung Nr.: 15<\/strong><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>Landgericht D\u00fcsseldorf<br \/>\nUrteil vom 20. Dezember 2001, Az. 4a O 880\/00<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Klage wird abgewiesen.<\/p>\n<p>Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kl\u00e4ger auferlegt.<\/p>\n<p>Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in H\u00f6he von 22.000,00 DM vorl\u00e4ufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte B\u00fcrgschaft einer in Deutschland ans\u00e4ssigen, als Zoll- und Steuerb\u00fcrgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.<\/p>\n<p>Tatbestand:<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist eingetragener Inhaber des unter anderem mit Wirkung f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland erteilten europ\u00e4ischen Patents 0 197 132 (Anlage K 1; nachfolgend: Klagepatent), das auf einer am 7. Oktober 1985 unter Inanspruchnahme einer US-amerikanischen Priorit\u00e4t vom 5. Oktober 1984 get\u00e4tigten Anmeldung beruht, die am 15. Oktober 1986 ver\u00f6ffentlicht wurde. Die Bekanntmachung des Hinweises auf die Patenterteilung erfolgte am 27. Dezember 1990. Das Klagepatent, das in Kraft steht, betrifft einen Trockner mit W\u00e4rmepumpe. Der in englischer Verfahrenssprache gefasste Patentanspruch 1 des Klagepatents lautet in der deutschen \u00dcbersetzung (vgl. Anlage K 2):<\/p>\n<p>&#8222;Trocknungsvorrichtung mit geschlossenem Kreislauf, welche eine mit einem Lufteinlass (14a) und einem Luftauslass (14b) versehene Trockenkammer (14) zur Aufnahme von zu trocknenden Artikeln; eine W\u00e4rmepumpeneinrichtung mit einer Verdampfungseinrichtung (17), welche ein K\u00e4ltemittel verdampfen l\u00e4sst, einer Kondensiereinrichtung (25) zur Aufnahme von verdichtetem K\u00e4ltemittel einer Verdichtungseinrichtung (26) zum Verdichten des verdampften K\u00e4ltemittels, von der Verdampfungseinrichtung (17) und zum Abgeben des verdichteten K\u00e4ltemittels an die Kondensiereinrichtung (25), und einer Expansionseinrichtung (27) zum Verbinden der Kondensiereinrichtung (25) und der Verdampfungseinrichtung (17) zur Bildung eines geschlossenen W\u00e4rmepumpensystems; eine Einrichtung zum Zuliefern relativ feuchter Luft zur Verdampfungseinrichtung zum Entfernen von Feuchtigkeit und zum Zuliefern von im Wesentlichen der gesamten an der Verdampfungseinrichtung anfallenden Luft zur Kondensiereinrichtung zum Zuliefern von W\u00e4rme von der Kondensiereinrichtung an die anfallende Luft; eine Einrichtung zum Verbinden von im Wesentlichen der ganzen Luft von der Kondensiereinrichtung zum Einlass der Trockenkammer, um erw\u00e4rmte entfeuchtete Luft zum Entfernen der Feuchtigkeit aus den dort zu trocknenden Artikeln vorzusehen; eine Einrichtung zum Entziehen von feuchter Luft aus der Trockenkammer durch den Luftauslass; eine Einrichtung zum Verbinden des Luftauslasses der Trockenkammer mit dem Input zur Verdampfungseinrichtung und eine Gebl\u00e4seeinrichtung (15) zum Umw\u00e4lzen der Luft durch die Trockenkammer aufweist, gekennzeichnet durch: eine Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung (16), welche mit der Einrichtung zum Verbinden von Luftauslass und Verdampfungseinrichtungseinlass verbunden ist, zum Entfernen von W\u00e4rme aus der Trockenvorrichtung durch W\u00e4rmeentzug aus der die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung durchstr\u00f6menden feuchten Luft und mit einer W\u00e4rmeentzugskapazit\u00e4t, die zumindest gleich dem Energieinput zur W\u00e4rmepumpeneinrichtung ist.&#8220;<\/p>\n<p>Die nachfolgend wiedergegebene Figur 1 stammt aus der Klagepatentschrift und zeigt als Blockdiagramm die Anordnung eines erfindungsgem\u00e4\u00dfen Systems mit geschlossenem Kreislauf.<\/p>\n<p>Die Beklagte vertreibt unter der Bezeichnung &#8222;\u00d61 L2 WP&#8220; einen W\u00e4schetrockner, dessen Funktionsweise in einem Werbeprospekt der Beklagten gem\u00e4\u00df der Anlage K 6 beschrieben ist. Die n\u00e4here Ausgestaltung des W\u00e4schetrockners ergibt sich aus den von der Kl\u00e4gerin als Anlagen K 5 und K 9 eingereichten Fotografien.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger sieht hierin eine Verletzung des Klagepatents und macht insbesondere geltend, die angegriffene Ausf\u00fchrungsform verf\u00fcge \u00fcber eine erfindungsgem\u00e4\u00dfe Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung, die mit der Einrichtung zum Verbinden von Luftauslass und Verdampfungseinrichtungseinlass verbunden sei, zum Entfernen von W\u00e4rme aus der Trockenvorrichtung durch W\u00e4rmeentzug aus der die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung durchstr\u00f6menden feuchten Luft und mit einer W\u00e4rmekapazit\u00e4t, die zumindest gleich dem Energieinput zur W\u00e4rmepumpeneinrichtung sei. Eine solche Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung sei der auslassseitige Teil der Trockenkammer der angegriffenen Ausf\u00fchrungsform im Zusammenwirken mit einem im unteren Bereich des Ger\u00e4ts gegen\u00fcber dem Kompressor angeordneten Gebl\u00e4ses. Der durch das Gebl\u00e4se erzeugte K\u00fchlluftstrom werde von dem Geh\u00e4use des Kompressors nach oben in Richtung des auslassseitigen Teils der Trockenkammer gelenkt. Hierdurch werde die Trockenkammer an ihrem Luftauslass von der K\u00fchlluft des Gebl\u00e4ses gek\u00fchlt, so dass W\u00e4rme von der feuchten Luft aus der Trockenkammer an dieser Stelle aus dem System austreten k\u00f6nne. Die hierbei erreichte W\u00e4rmeentzugskapazit\u00e4t der angegriffenen Ausf\u00fchrungsform sei h\u00f6her als der Energieinput zur W\u00e4rmepumpe, weil die durchschnittliche W\u00e4rmemenge, welche auf der Feuchtluftseite der Trockenkammer durch den K\u00fchlluftstrom des K\u00fchlgebl\u00e4ses aus der Trocknungsvorrichtung entnommen werde, tats\u00e4chlich etwa 500 Watt betrage, w\u00e4hrend sich die Motorleistung des Kompressors bei der angegriffenen Ausf\u00fchrungsform gem\u00e4\u00df Datenblatt der Herstellerin D5 auf nur 470 Watt belaufe. Die erfindungsgem\u00e4\u00df vorgesehene Verbindung der Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung mit der Einrichtung zum Verbinden von Luftauslass und Verdampfungseinrichtungseinlass sei auch dann wortsinngem\u00e4\u00df verwirklicht, wenn die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung mit der Trockenkammer ein Bauteil bilde. In der m\u00fcndlichen Verhandlung vom 22. November 2001 hat sich der Kl\u00e4ger insoweit hilfsweise auf eine \u00e4quivalente Verwirklichung des Merkmals berufen.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger beantragt,<\/p>\n<p>I. die Beklagte zu verurteilen,<\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>es bei Meidung eines f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, zu unterlassen,<\/p>\n<p>a. Trocknungsvorrichtungen mit geschlossenem Kreislauf, welche aufweisen:<\/p>\n<p>b. eine mit einem Lufteinlass und einem Luftauslass versehene Trockenkammer zur Aufnahme von zu trocknenden Artikeln;<\/p>\n<p>c. eine W\u00e4rmepumpeneinrichtung mit einer Verdampfungseinrichtung, welche ein K\u00e4ltemittel verdampfen l\u00e4sst, einer Kondensiereinrichtung zur Aufnahme von verdichtetem K\u00e4ltemittel, einer Verdichtungseinrichtung zum Verdichten des verdampften K\u00e4ltemittels von der Verdampfungseinrichtung und zum Abgeben des verdichteten K\u00e4ltemittels an die Kondensiereinrichtung, und einer Expansionseinrichtung zum Verbinden der Kondensiereinrichtung und der Verdampfungseinrichtung zur Bildung eines geschlossenen W\u00e4rmepumpensystems;<\/p>\n<p>d. eine Einrichtung zum Zuliefern relativ feuchter Luft zur Verdampfungseinrichtung zum Entfernen von Feuchtigkeit und zum Zuliefern von im Wesentlichen der gesamten an der Verdampfungseinrichtung anfallenden Luft zur Kondensiereinrichtung zum Zuliefern von W\u00e4rme von der Kondensiereinrichtung an die anfallende Luft;<\/p>\n<p>e. eine Einrichtung zum Verbinden von im Wesentlichen der ganzen Luft von der Kondensiereinrichtung zum Einlass der Trockenkammer, um erw\u00e4rmte entfeuchtete Luft zum Entfernen der Feuchtigkeit aus den zu trocknenden Artikeln vorzusehen;<\/p>\n<p>f. eine Einrichtung zum Entziehen von feuchter Luft aus der Trockenkammer durch den Luftauslass;<\/p>\n<p>g. eine Einrichtung zum Verbinden des Luftauslasses der Trockenkammer mit dem Input zur Verdampfungseinrichtung und eine Gebl\u00e4seeinrichtung zum Umw\u00e4lzen der Luft durch die Trockenkammer, und<\/p>\n<p>h. eine Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung, welche mit der Einrichtung zum Verbinden von Luftauslass und Verdampfungseinrichtungseinlass verbunden ist, zum Entfernen von W\u00e4rme aus der Trockenvorrichtung durch W\u00e4rmeentzug aus der die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung durchstr\u00f6menden feuchten Luft und mit einer W\u00e4rmeentzugskapazit\u00e4t, die zumindest gleich dem Energieinput zur W\u00e4rmepumpeneinrichtung ist,<\/p>\n<p>herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken einzuf\u00fchren oder zu besitzen,<\/p>\n<p>hilfsweise, dass es zu lit. h. hei\u00dfen soll:<\/p>\n<p>eine Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung in Form eines auslassseitigen Endbereichs der Trockenkammer, der von dem Luftstrom eines K\u00fchlgebl\u00e4ses gek\u00fchlt wird, welche mit der Einrichtung zum Verbinden von Luftauslass und Verdampfungseinrichtungseinlass verbunden ist, zum Entfernen von W\u00e4rme aus der Trockenvorrichtung durch W\u00e4rmeentzug aus der die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung durchstr\u00f6menden feuchten Luft und mit einer W\u00e4rmeentzugskapazit\u00e4t, die zumindest gleich dem Energieinput zur W\u00e4rmepumpeneinrichtung ist;<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>ihm, dem Kl\u00e4ger, dar\u00fcber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie die zu 1. bezeichneten Handlungen seit dem 27. Januar 1991 begangen hat, und zwar unter Angabe<\/p>\n<p>a) der einzelnen Lieferungen, aufgeschl\u00fcsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen sowie der Namen und Anschriften der Abnehmer,<\/p>\n<p>c) der einzelnen Angebote, aufgeschl\u00fcsselt nach Typen, Gr\u00f6\u00dfen, Angebotsmengen, -zeiten und -preisen sowie den Namen und Anschriften der Angebotsempf\u00e4nger,<\/p>\n<p>d) der betriebenen Werbung, aufgeschl\u00fcsselt nach Werbetr\u00e4gern, deren Auflagenh\u00f6he, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet,<\/p>\n<p>e) der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschl\u00fcsselten Gestehungskosten und des erzielten Gewinns.<\/p>\n<p>II.<\/p>\n<p>festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm, dem Kl\u00e4ger, allen Schaden zu ersetzen, der ihm durch die zu I.1. bezeichneten, seit dem 27. Januar 1991 begangenen Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird.<\/p>\n<p>Die Beklagte beantragt,<\/p>\n<p>die Klage abzuweisen.<\/p>\n<p>Die Beklagte bestreitet eine Verletzung und macht insbesondere geltend, dass das Gebl\u00e4se allein den Kompressor k\u00fchle, nicht aber die Trockenkammer.<\/p>\n<p>Wegen des weiteren Sachvortrags beider Parteien wird auf die wechselseitig zur Gerichtsakte gereichten Schrifts\u00e4tze nebst Anlagen Bezug genommen.<\/p>\n<p>Entscheidungsgr\u00fcnde:<\/p>\n<p>Die Klage ist unbegr\u00fcndet. Dem Kl\u00e4ger stehen die gegen die Beklagte geltend gemachten Anspr\u00fcche auf Unterlassung, Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht nicht zu, weil die Beklagte das Klagepatent mit der angegriffenen Ausf\u00fchrungsform nicht benutzt.<\/p>\n<p>I.<\/p>\n<p>Das Klagepatent betrifft einen Trockner mit W\u00e4rmepumpe.<\/p>\n<p>Wie die Klagepatentschrift in ihrer Einleitung ausf\u00fchrt, verwenden konventionelle W\u00e4schetrockner direkte W\u00e4rme, wie sie zum Beispiel von einem elektrischen oder gasbetriebenen Heizelement zugef\u00fchrt werden kann, um die Verdampfung des Wassers in der W\u00e4sche zu erzwingen. Typischerweise dr\u00fcckt hierzu ein Gebl\u00e4se die vom Heizelement erw\u00e4rmte Luft in eine rotierende Trommel, welche die W\u00e4sche w\u00e4hrend des Trockenzyklus durcheinanderwirft. Die erw\u00e4rmte angefeuchtete Luft wird danach, also nach nur einem Durchgang durch die Trommel von einer Entl\u00fcftung abgezogen. Die Klagepatentschrift bem\u00e4ngelt an den herk\u00f6mmlichen Vorrichtungen, dass diese L\u00f6sung betr\u00e4chtlich viel W\u00e4rme verbraucht, um die Temperatur der W\u00e4sche und des in der W\u00e4sche befindlichen Wassers auf die Betriebstemperatur des Trockners anzuheben, und viel W\u00e4rme durch den Abzug entweicht, ohne zum Vorgang des Trocknens beizutragen. Ein typischer Haushaltsw\u00e4schetrockner trocknet 6,4 kg W\u00e4sche, welche etwa 3,6 kg Wasser enth\u00e4lt, in etwa einer Stunde. Die zum Trocknen ben\u00f6tigte theoretische W\u00e4rmemenge ist gleich der Verdampfungsw\u00e4rme von Wasser plus der f\u00fchlbaren W\u00e4rme zum Anheben der W\u00e4sche auf die Betriebstemperatur, typischerweise 120\u00b0C. In diesem Fall betr\u00e4gt die Verdampfungsw\u00e4rme etwa 7600 BTU und die f\u00fchlbare W\u00e4rme etwa 1400 BTU f\u00fcr insgesamt 9000 BTU\/Stunde (2600 Watt). Tats\u00e4chlich betr\u00e4gt die W\u00e4rmezufuhr eines typischen Haushaltsw\u00e4schetrockners jedoch 19000 BTU\/Stunde (5400 Watt).<\/p>\n<p>Die Klagepatentschrift geht in ihren weiteren Darlegungen auf die US-A 3 739 487 (Anlage B 1; deutsche \u00dcbersetzung als Anlage B 2) ein, die einen Trockner mit einem geschlossenen Kreislauf zeigt und von der nachfolgend zur Veranschaulichung die Figuren 1 und 3 wiedergegeben sind.<\/p>\n<p>Die Klagepatentschrift f\u00fchrt hierzu aus, dass der Trockner mit einem Verdichter und einem Verdampfer ausgestattet ist. Der Verdampfer weist eine zus\u00e4tzliche Kondensatorschlange auf, die au\u00dfen an der Maschine angebracht ist, so dass der Teil des W\u00e4rmepumpenaussto\u00dfes, der durch diese Kondensatorschlange erzeugt wird, die Trockenkammer oder Trommel nicht erreicht. Etwa 2\/3 der umlaufenden Luft umgeht die Verdampferschlange vollst\u00e4ndig. Dieses Patent \u2013 so die Klagepatentschrift weiter \u2013 lehrt, dass sich der Verdichter ohne die au\u00dfen an der Maschine angebrachten zus\u00e4tzlichen Kondensatorschlange \u00fcberhitzt und stehenbleibt. Das gesamte Geh\u00e4use kann zum Abstrahlen der Abw\u00e4rme verwendet werden, mit dem Ergebnis, dass auch W\u00e4rme abgezogen wird ohne Feuchtigkeit zu entziehen. Die Klagepatentschrift kritisiert an diesem Stand der Technik als nachteilig, dass gem\u00e4\u00df dieser Druckschrift eine ideale Entzugsrate bei 0,57 kg Wasser pro Stunde liege, und die Trockenzeit etwa vier Stunden f\u00fcr eine mittlere Beladung mit W\u00e4sche, die 2,5 kg Wasser enth\u00e4lt, betrage. Im Vergleich mit der Leistung eines konventionellen Waschtrockners, der bei einer Beladung von 6,4 kg W\u00e4sche, die etwa 3,6 kg Wasser enth\u00e4lt, diese in etwa einer Stunde trocknet, ben\u00f6tigt der Waschtrockner der US-A 3 739 487 etwa 6,5 Stunden.<\/p>\n<p>Ferner geht die Klagepatentschrift auf die FR-A 2 341 342 ein, die einen Trockner mit einem ebenfalls geschlossenen Kreislauf zeigt. Der Trockner weist eine Trockenkammer zur Aufnahme von zu trocknenden Artikeln, ein geschlossenes W\u00e4rmepumpensystem mit einem Kondensator, einem Verdampfer, einer Expansionseinrichtung und einem Verdichter, sowie einen W\u00e4rmetauscher auf, wobei die W\u00e4rme von der die Trockenkammer verlassenden feuchten Luft an die den Verdampfer verlassende trockene k\u00fchle Luft vor dem Eintritt in den Kondensator \u00fcbertragen wird.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich nennt die Klagepatentschrift die GB-A 20 927 29, die einen Trockner mit geschlossenem Kreislauf betrifft, bei dem die \u00fcbersch\u00fcssige W\u00e4rme von der Auslassseite der Trockenregion entzogen wird. Die W\u00e4rme wird in den Kreislauf auf der Einlassseite zur\u00fcckgespeist und die die Auslassseite verlassende Trocknungsluft wird an die Atmosph\u00e4re abgegeben.<\/p>\n<p>Der Erfindung nach dem Klagepatent liegt das technische Problem (&#8222;die Aufgabe&#8220;) zugrunde, eine verbesserte Trocknungseffizienz bei Waschtrocknern mit W\u00e4rmepumpensystem zu erreichen, ohne dass es zu einem \u00dcberhitzen des Systems kommt.<\/p>\n<p>Zur L\u00f6sung dieses Problems schl\u00e4gt das Klagepatent in seinem Patentanspruch 1 eine Vorrichtung mit folgenden Merkmalen vor:<\/p>\n<p>1.<\/p>\n<p>Trocknungsvorrichtung mit geschlossenem Kreislauf, welche aufweist:<\/p>\n<p>2.<\/p>\n<p>eine mit einem Lufteinlass (14a) und einem Luftauslass (14b) versehene Trockenkammer (14) zur Aufnahme von zu trocknenden Artikeln;<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>eine W\u00e4rmepumpeneinrichtung mit einer Verdampfungseinrichtung (17), welche ein K\u00e4ltemittel verdampfen l\u00e4sst, einer Kondensiereinrichtung (25) zur Aufnahme von verdichtetem K\u00e4ltemittel, einer Verdichtungseinrichtung (26) zum Verdichten des verdampften K\u00e4ltemittels von der Verdampfungseinrichtung (17) und zum Abgeben des verdichteten K\u00e4ltemittels an die Kondensiereinrichtung (25), und einer Expansionseinrichtung (27) zum Verbinden der Kondensiereinrichtung (25) und der Verdampfungseinrichtung (17) zur Bildung eines geschlossenen W\u00e4rmepumpensystems;<\/p>\n<p>4.<\/p>\n<p>eine Einrichtung zum Zuliefern relativ feuchter Luft zur Verdampfungseinrichtung zum Entfernen von Feuchtigkeit und zum Zuliefern von im Wesentlichen der gesamten an der Verdampfungseinrichtung anfallenden Luft zur Kondensiereinrichtung zum Zuliefern von W\u00e4rme von der Kondensiereinrichtung an die anfallende Luft;<\/p>\n<p>5.<\/p>\n<p>eine Einrichtung zum Verbinden von im Wesentlichen der ganzen Luft von der Kondensiereinrichtung zum Einlass der Trockenkammer, um erw\u00e4rmte entfeuchtete Luft zum Entfernen der Feuchtigkeit aus den dort zu trocknenden Artikeln vorzusehen;<\/p>\n<p>6.<\/p>\n<p>eine Einrichtung zum Entziehen von feuchter Luft aus der Trockenkammer durch den Luftauslass;<\/p>\n<p>7.<\/p>\n<p>eine Einrichtung zum Verbinden des Luftauslasses der Trockenkammer mit dem Input zur Verdampfungseinrichtung und eine Gebl\u00e4seeinrichtung (15) zum Umw\u00e4lzen der Luft durch die Trockenkammer;<\/p>\n<p>8.<\/p>\n<p>eine Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung (16), welche mit der Einrichtung zum Verbinden von Luftauslass und Verdampfungseinrichtungseinlass verbunden ist, zum Entfernen von W\u00e4rme aus der Trockenvorrichtung durch W\u00e4rmeentzug aus der die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung durchstr\u00f6menden feuchten Luft und mit einer W\u00e4rmeentzugskapazit\u00e4t, die zumindest gleich dem Energieinput zur W\u00e4rmepumpeneinrichtung ist.<\/p>\n<p>Nach den weiteren Darlegungen der Klagepatentschrift str\u00f6mt entfeuchtete und relativ warme Luft in die rotierende Trommeltrocknungskammer beim Einlass ein und nimmt dort Wasser von dem in der Kammer zu trocknendem Gut auf. Die Luft tritt durch den Auslass der Kammer aus und str\u00f6mt durch das Gebl\u00e4se, welches die Luft im Kreislauf umw\u00e4lzt und die feuchte Luft quer \u00fcber den Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscher richtet. Der Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscher entzieht der feuchten Luft W\u00e4rme in einem Ausmass, welche zumindest gleich der Inputenergie zum Betrieb des W\u00e4rmepumpensystems ist. Hierduch wird ein \u00dcberhitzen des Systems vermieden. Die feuchte Luft str\u00f6mt durch den Verdampfer, der die Feuchtigkeit zu Tr\u00f6pfchen kondensiert, die in einer Sammelwanne gesammelt werden. Die Luft str\u00f6mt mit nun verminderter Feuchtigkeit durch den Kondensator, wo sie W\u00e4rme aufnimmt, die von dem verdichteten K\u00fchlmittel freigesetzt wird. Die erw\u00e4rmte trockene Luft kehrt dann durch den Einlass der Trommeltrocknungskammer f\u00fcr den n\u00e4chsten Zyklus der Feuchtigkeitsentfernung zur\u00fcck.<\/p>\n<p>II.<\/p>\n<p>Mit der angegriffenen Ausf\u00fchrungsform macht die Beklagte von der technischen Lehre des Klagepatents keinen Gebrauch. Die angegriffene Ausf\u00fchrungsform verwirklicht weder wortsinngem\u00e4\u00df noch \u00e4quivalent das Merkmal 8 der vorangestellten Merkmalsgliederung.<\/p>\n<p>Merkmal 8 besagt, dass eine Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung vorzusehen ist, welche mit der Einrichtung zum Verbinden von Luftauslass und Verdampfungseinrichtungseinlass verbunden ist, zum Entfernen von W\u00e4rme aus der Trockenvorrichtung durch W\u00e4rmeentzug aus der die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung durchstr\u00f6menden feuchten Luft und mit einer W\u00e4rmeentzugskapazit\u00e4t, die zumindest gleich dem Energieinput zur W\u00e4rmepumpeneinrichtung ist. Wie diese Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung selbst ausgestaltet sein muss, l\u00e4sst das Klagepatent offen. Die Klagepatentschrift gibt allein vor, welche Funktion diese Einrichtung hat und wo sie angeordnet sein soll.<\/p>\n<p>Der Klagepatentschrift entnimmt der Fachmann, dass sich das Klagepatent mit diesem Merkmal von der US-A 3 739 487 (Anlage B 1) abgrenzt. Diese Druckschrift betrifft einen Trockner, dessen Trocknungsluft zum Trocknen der W\u00e4sche nicht wie bei herk\u00f6mmlichen W\u00e4schetrocknern mittels eines durch Energiezufuhr betriebenen Heizelements aufbereitet wird, sondern \u00fcber die Elemente einer W\u00e4rmepumpe. Eine W\u00e4rmepumpeneinrichtung besteht aus einem K\u00fchlmittelkreislauf, der in einen Hochdruck- und Niederdruckbereich unterteilt ist. Das zirkulierende K\u00fchlmittel verh\u00e4lt sich in diesen beiden Bereichen unterschiedlich. Im Niedrigdruckbereich verdampft das K\u00fchlmittel und ist so in der Lage, W\u00e4rme aus der Umgebung aufzunehmen und diese dadurch abzuk\u00fchlen. Im Hochdruckbereich kondensiert das K\u00fchlmittel und erreicht hierdurch eine hohe Temperatur. In einer W\u00e4rmepumpe zirkuliert das K\u00fchlmittel mittels eines Kompressors und eines Expansionsventils zwischen diesen beiden Bereichen. Der Kompressor komprimiert das K\u00fchlmittel f\u00fcr den Hochdruckbereich. Das Expansionsventil l\u00e4sst das K\u00fchlmittel in den Niedrigdruckbereich expandieren. Dort ist ein Verdampfer vorgesehen, in dem das K\u00fchlmittel verdampft und dadurch den Verdampfer abk\u00fchlt. In dem Hochdruckbereich ist ein Kondensator vorgesehen, in dem das K\u00fchlmittel kondensiert und damit den Kondensator aufheizt. Verdampfer und Kondensator wirken mithin als W\u00e4rmetauscher. Der Vorteil eines derartigen W\u00e4rmepumpensystems besteht darin, dass die Luft in einem geschlossenen Kreislaufsystem zirkulieren kann und damit ein energiersparendes Arbeiten erm\u00f6glicht. Denn der Kompressor verbraucht wesentlich weniger Energie als ein Heizelement und innerhalb des Systems geht nur wenig W\u00e4rme verloren.<\/p>\n<p>Wie die Druckschrift US-A 3 739 487 beschreibt, kommt es beim Dauerbetrieb dieses Systems zu Schwierigkeiten, weil der Kompressor einen Teil der ihm zugef\u00fchrten Energie in W\u00e4rmeenergie umwandelt, die er an den K\u00fchlkreislauf weitergibt und die so in den Luftkreislauf gelangt. Diese W\u00e4rmezufuhr ist h\u00f6her als der W\u00e4rmeverlust in einem geschlossenen Luftkreislaufsystem. Nach einer bestimmten Betriebszeit \u00fcberhitzt daher der Kompressor und f\u00e4llt aufgrund von Sicherheitsmechanismen zun\u00e4chst aus. Der Trocknungsvorgang wird hierdurch unterbrochen. Die Druckschrift US-A 3 739 487 sieht daher vor, W\u00e4rme \u00fcber den Kondensator nach au\u00dfen aus dem Trockner abzugeben. Der Kondensator ist zweiteilig aufgebaut, so dass ein Teil des Kondensators zum Aufheizen der zirkulierenden Luft benutzt werden kann, w\u00e4hrend der andere Teil zum Ableiten der W\u00e4rme aus dem Trockner vorgesehen ist. Dem Trocknungskreislauf wird hierdurch die W\u00e4rme auf der Trockenluftseite entzogen. Die Klagepatentschrift h\u00e4lt die bei diesem System ben\u00f6tigte Trockenzeit f\u00fcr nachteilig, die \u00fcber der Trockenzeit \u00fcblicher W\u00e4schetrockner liegt. Das Klagepatent sieht vor diesem Hintergrund eine Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung in dem Bereich zwischen dem Luft-auslass der Trockenkammer und dem Verdampfungseinrichtungseinlass vor.<\/p>\n<p>Aus dem Begriff &#8222;Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung&#8220; ergibt sich bereits die Anforderung, dass eine erfindungsgem\u00e4\u00dfe Luftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung auf der Feuchtluftseite des Trocknungskreislaufs angeordnet sein soll. Dabei handelt es sich um den Bereich, der der Trockenkammer nachgeordnet ist. Denn die trockene warme Luft, die aus dem W\u00e4rmepumpensystem in die Trockenkammer abgegeben wird, nimmt erst w\u00e4hrend des Trocknungsvorgangs Feuchtigkeit aus der W\u00e4sche auf. Diese Auslegung wird best\u00e4tigt durch das erfindungsgem\u00e4\u00df angestrebte Ziel, eine verbesserte Trockeneffizienz bei W\u00e4schetrocknern mit W\u00e4rmepumpensystem zu erreichen. Der Fachmann erkennt, dass durch einen Entzug der W\u00e4rme in dem der Trockenkammer nachgeordneten Bereich die Trocknungsleistung in der Trockenkammer selbst nicht herabgesetzt wird. Denn die W\u00e4rme wird bei dieser Anordnung erst dann entzogen, wenn sie aus der Trockenkammer str\u00f6mt und damit bereits zur Trocknung des Waschguts verwendet wurde. Ab diesem Zeitpunkt muss die Luft entfeuchtet werden und kann zur Vermeidung einer sich ansonsten anbahnenden \u00dcberhitzung des Kompressors abgek\u00fchlt werden, wobei das Klagepatent vorsieht, der feuchten Luft W\u00e4rme in einem Ausma\u00df zu entziehen, der zumindest dem Energieinput zur W\u00e4rmeeinrichtung entspricht.<\/p>\n<p>Entgegen der Ansicht des Kl\u00e4gers ist damit nicht vereinbar, das in Rede stehende Merkmal dahingehend auszulegen, dass die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung Teil der Trockenkammer sein kann, sofern diese auf der Auslassseite der Trockenkammer liegt. Der Kl\u00e4ger hat hierzu in der m\u00fcndlichen Verhandlung vom 22. November 2001 geltend gemacht, dass die Beschreibung eines Verbindens mit der Einrichtung zum Verbinden von Luftauslass und Verdampfungseinlass lediglich ein geschlossenes System vorgebe und im Sinne einer funktionalen Einheit zu verstehen sei. Dem kann nicht beigetreten werden. Gegen diese Auslegung spricht bereits, dass das Merkmal 8 vorsieht, dass die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung mit der Einrichtung zum Verbinden von Luftauslass und Verdampfungseinrichtungseinlass verbunden ist. Bei einem Verst\u00e4ndnis wie es der Kl\u00e4ger geltend macht, w\u00fcrde dieser Vorgabe keine gesonderte Bedeutung zukommen, sondern dieser Beschreibungsteil w\u00fcrde die sich bereits aus dem Begriff der &#8222;Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung&#8220; ergebende Anordnung der Luftaustauschw\u00e4rmeeinrichtung auf der Feuchtluftseite des Trocknungskreislaufs wiederholen. Der Wortlaut des Merkmals deutet daher bereits eine bauliche Trennung der Trockenkammer von der Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung an. Nur eine solche Ausgestaltung ist auch mit dem erfindungsgem\u00e4\u00df angestrebten Ziel vereinbar. Dem Klagepatent liegt \u2013 wie bereits ausgef\u00fchrt &#8211; die Aufgabe zugrunde, die Trocknungseffizienz bei W\u00e4schetrocknern mit W\u00e4rmepumpensystem zu erreichen. Diese Aufgabe wird erreicht, indem die in dem Trocknungskreislauf \u00fcbersch\u00fcssige W\u00e4rme der Luft erst dann entzogen wird, wenn diese bereits feuchte Luft aus dem Waschgut in der Trockenkammer aufgenommen hat. Die Trockenkammer soll im Gegensatz zu der Druckschrift US-A 3 739 487 von m\u00f6glichst hei\u00dfer entfeuchteter Luft durchstr\u00f6mt werden, der erst danach ein Teil der W\u00e4rme entzogen wird und zwar in dem Umfang, der zumindest dem Energieinput im W\u00e4rmetauschsystem entspricht. W\u00fcrde dieser Teil der W\u00e4rme der Luft bereits in der Trockenkammer entzogen, stellte sich das Problem der langen Trockenzeit wie es bei dem Waschtrockner der Druckschrift US-A 3 739 487 der Fall ist, von der sich das Klagepatent gerade unterscheiden will und diesen Nachteil zu vermeiden sucht. Das setzt voraus, dass die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung von der Trockenkammer vollst\u00e4ndig baulich getrennt ist. Zwar w\u00fcrde bei einer Anordnung der Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung in dem Ausgangsbereich der Trockenkammer wenigstens dem einlassseitigen Bereich der Trockenkammer eine durch den geschlossenen Kreislauf &#8222;aufgeschaukelte&#8220; Energie zur Trocknung der W\u00e4sche zur Verf\u00fcgung stehen, wie der Kl\u00e4ger geltend macht. Aber auch eine solche Anordnung bedingt eine tendenziell l\u00e4ngere Trockenzeit, weil die &#8222;aufgeschaukelte&#8220; Energie eben nur im Eingangsbereich der Trockenkammer genutzt werden kann, w\u00e4hrend sie im Ausgangsbereich der Trockenkammer dem Trocknungsvorgang entzogen wird, was das Klagepatent gerade vermeiden will.<\/p>\n<p>\u00dcber eine derartige Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung verf\u00fcgt die angegriffene Ausf\u00fchrungsform nicht. Die angegriffene Ausf\u00fchrungsform weist ein Gebl\u00e4se auf, das auf der H\u00f6he des Kompressors angeordnet ist, und aus dem K\u00fchlluft ausstr\u00f6mt. Die Anordnung beider Teile ergibt sich aus der Fotografie der Anlage K 5. Der Kl\u00e4ger sieht in dem auslassseitigen Bereich der Trockenkammer im Zusammenwirken mit dem Gebl\u00e4se eine Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung, wie sie das Klagepatent beschreibe. Dem kann nicht beigetreten werden. Dabei kann zugunsten des Kl\u00e4gers unterstellt werden, dass durch dieses Gebl\u00e4se der vordere auslassseitige Bereich der Trockenkammer in dem vom Klagepatent geforderten Umfang gek\u00fchlt wird. Der Kl\u00e4ger hat insoweit geltend gemacht, empirische Messungen (Anlagen K 10 und K 11) h\u00e4tten ergeben, dass der Luftstrom des K\u00fchlgebl\u00e4ses gegen die Trockenkammer gelenkt w\u00fcrde; der bei der angegriffenen Ausf\u00fchrungsform verwendete Kompressor erreiche eine Betriebstemperatur am Kompressorgeh\u00e4use von durchschnittlich 35 bis 51\u00b0C und demnach sei die nach oben aufsteigende und auf die auslassseitige Frontseite der Trockenkammer auftreffende K\u00fchlluft des Gebl\u00e4ses noch so k\u00fchl \u2013 und zwar durchschnittlich 12 bis 15\u00b0C unter der Temperatur an der Vorderseite der Trockenkammer beim Betrieb -, dass sie der Trockenkammer W\u00e4rme entziehen k\u00f6nne. Unter Zugrundelegung dieser Messergebnisse wird der Luft in der Trockenkammer W\u00e4rme entzogen, die zur Entfeuchtung der W\u00e4sche nicht mehr zur Verf\u00fcgung steht, so dass es zumindest tendenziell zu l\u00e4ngeren Trockenzeiten kommt. Etwas anderes folgt auch nicht aus der Werbeinformation der Beklagten gem\u00e4\u00df der Anlage K 6, in der eine Trockenzeit von 20 bis 90 min. f\u00fcr eine W\u00e4schemenge von vier kg mit einem Restwassergehalt von etwa drei bis f\u00fcnf Liter Wasser und bei einem Luftdurchsatz von 120 bis 240 m3\/ Stunde angegeben wird. Diese Angaben in der Werbeinformation sind nicht speziell auf die angegriffene Ausf\u00fchrungsform bezogen, sondern beschreiben allgemein die Leistung eines Waschtrockners der Beklagten. Ob sich die angegebenen Trockenzeiten auch auf die angegriffene Ausf\u00fchrungsform \u00fcbertragen lassen, kann nicht festgestellt werden.<\/p>\n<p>Soweit der Kl\u00e4ger in der m\u00fcndlichen Verhandlung vom 22. November 2001 darauf verwiesen hat, die Trockenkammer k\u00f6nne baulich in zwei Abschnitte z.B. durch Einsetzen einer Wand unterteilt werden mit der Folge, dass ein baulich getrennter Abschnitt vorliege, der als Feuchtluftsw\u00e4rmeaustauscheinrichtung wirke, bleibt dieser Einwand ebenfalls ohne Erfolg. Dass die Trockenkammer der angegriffenen Ausf\u00fchrungsform mit einer derartigen Wand ausgestattet w\u00e4re, behauptet der Kl\u00e4ger selbst nicht. Selbst wenn dies aber der Fall w\u00e4re, w\u00fcrde eine K\u00fchlung des auslassseitigen Bereichs der Trockenkammer auch der Luft im einlasseitigen Bereich W\u00e4rme entziehen, die dem Trocknungsvorgang fehlen w\u00fcrde. Denn aufgrund der baulichen Verbindung beider Bereiche ist eine vollst\u00e4ndig getrennte K\u00fchlung nur eines Bereichs der Trockenkammer nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund scheidet auch eine \u00e4quivalente Verwirklichung des Merkmals 8 aus. Insoweit fehlt es bereits an der erforderlichen Gleichwirkung.<\/p>\n<p>Erfindungsgem\u00e4\u00df soll durch die Anordnung der Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung auf der Feuchtluftseite des Trocknungskreislaufs eine verbesserte Trocknungseffizienz bei W\u00e4schetrocknern mit W\u00e4rmepumpensystem erreicht werden. Die bauliche Verbindung der Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung mit der Trockenkammer l\u00e4uft diesem Ziel zuwider, weil ein Teil der W\u00e4rme der Luft bereits in der Trockenkammer entzogen wird und so zumindest tendenziell zu l\u00e4ngeren Trockenzeiten f\u00fchrt. Das Klagepatent macht zwar keine Vorgaben, in welchem Umfang die Trockenzeit durch eine erfindungsgem\u00e4\u00dfe Ausgestaltung des Waschtrockners herabgesetzt werden soll, wie der Kl\u00e4ger geltend macht. Er erkennt aber, dass die durch die Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung dem Trocknungskreislauf entzogene W\u00e4rme erst dann abgezogen werden soll, wenn sie zum Trocknen der W\u00e4sche bereits verwendet worden ist (vgl. Anlage K 2, Seite 7, 1. vollst\u00e4ndiger Absatz, letzter Satz). Daraus schlie\u00dft der Fachmann, dass der Trockenvorgang insoweit vollst\u00e4ndig abgeschlossen sein soll. Das ist bei einer baulichen Verbindung der Feuchtluftw\u00e4rmeaustauscheinrichtung mit der Trockenkammer nicht der Fall, wie bereits oben ausgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p>III.<\/p>\n<p>Die Kostenentscheidung beruht auf \u00a7 91 Abs. 1 ZPO.<\/p>\n<p>Die Entscheidung zur vorl\u00e4ufigen Vollstreckbarkeit folgt aus \u00a7\u00a7 709, 108 ZPO.<\/p>\n<p>Der Streitwert betr\u00e4gt 1.02.02,00 DM.<\/p>\n<p>Dr. G3 F1 Dr. B1<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>D\u00fcsseldorfer Entscheidung Nr.: 15 Landgericht D\u00fcsseldorf Urteil vom 20. 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